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Sie können Handwerkerrechnungen beim Finanzamt steuerlich geltend machen.

Im Zuge des "Entwurfs eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung" ist es nun möglich, die Lohnkosten eines Handwerksbetriebes für Modernisierungs- und Erhaltungsmassnahmen in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung steuerlich geltend zu machen. Es werden zukünftig Handwerkerrechnungen bis zu einem Betrag von maximal 3000€ berücksichtigt. Sie bekommen eine Steuerermässigung von 20% des Betrages, also 600€. Voraussetzung ist der Nachweis der Dienstleistungen durch einen Überweisungsbeleg oder einen Kontoauszug.

 

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